Donnerstag, 21. August 2008
Behördendeutsch
Es hat mich mehr als einmal lesen gekostet, zu verstehen was mir die Elterngeldstelle damit wohl sagen will...

Die Abgabe Ihrer Unterlagen geschieht gem. der Verfügung vom 23.06.08 über die "Zuständigkeit für die Bearbeitung einer Angelegenheit von Beschäftigten eines Bezirksamtes":
Die Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Durchführung des Bezirksverwaltungsgesetzes BezVG) vom 28.08.2007 regelt im Abschnitt II Abs.2 verbindlich folgendes:
Für die Bearbeitung einer Angelegenheit einer oder eines Beschäftigten eines Bezirksamtes, bei der die Erhebung von Sozialdaten im Sinne von § 67 Abs. 1 Satz 1 SGB X (Offenbahrung von besonders geschützten Sozialdaten) erforderlich ist, ist gem. § 1 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 1 BezVG das in der Reihenfolge jeweils nachfolgende Bezirksamt örtlich zuständig, wenn sonst die örtliche Zuständigkeit bei der Beschäftigungsstelle läge.

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Da wird einem ganz schwindelig beim Lesen.
Bin jetzt beim 4. Durchgang...
Eben dachte ich noch,du hast wohl bestimmt nur gefragt, wo du deine Unterlagen abgeben mußt...
Aber jetzt gerade....mal kurz nochmal lesen....nnhnnhnhnn...
Ne...nene...ne...das ist ja ganz schreckliches Beamtisch..

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Das ist schlichtweghin eine Frechheit, so ein Brief!
Wie hast Du daraufhin reagiert?

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Ein Jahr Behörde hat mich gut trainiert. Das war einfach nur die Mitteilung, dass der Antrag woanders bearbeitet wird - ist inzwischen auch schon passiert.

Das wurde von meiner persönlichen Sekretärin Anja gebloggt. Vielen Dank an dieser Stelle.

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Ich will auch eine persönliche Sekretärin!!!

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Sie hat gesagt, ich darf sie weder vermieten noch verleihen... Tut mir wirklich leid! ;-)

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Du könntest ihr doch aber sagen, dass es sich dabei um eine Stelle in einem Königreich handelt... :)

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O-Ton Anja:

"Nur wenn ich da als Königin anfangen kann."

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