Donnerstag, 31. Januar 2008
Kinder ohne Namen
rotezora, 09:46h
Ein neuer, glorreicher Schildbürgerstreich aus der Welt der Hamburger Behörden. Der besondere Dank gilt heute dem Standesamt- naja, eigentlich nur einem bestimmten, aber ich will ja niemanden outen.
Man sollte ja meinen, dass jeder in Deutschland geborene Mensch über einen Vor- und Nachnamen verfügt. Aber weit gefehlt!
Jenes tolle Standesamt hat es sich zur Aufgabe gemacht, Kindern ausländischer Eltern, die beide über keinerlei Dokumente zur Belegung ihrer Identität verfügen, den Nachmamen zu verweigern.
Somit habe ich nun also unter meinen Klienten zwei Kinder, die ausschließlich mit Vornamen und Geburtsdatum im Geburtenbuch eingetragen und beurkundet sind. Einzige Aussage des Standesamtes: "Ohne Dokumente zur Bestätigung der Identität der Eltern wird sich da nichts dran ändern und auch dann geht das nur über das Gericht. Einmal so beurkundet läßt sich das nur ganz schwer wieder ändern." Ach, hätte man da vielleicht schon mal vorher drüber nachdenken können?
Tatsache ist, dass es eine Dienstanweisung (schon von 2005) gibt, die da sagt, dass Kindern in solchen Fällen unter Vorbehalt der Nachname der Mutter erteilt werden soll mit einem Vermerk wie "Name nicht belegt" im Geburtenbuch. Das scheint in den anderen Standesämtern wohl auch angekommen sein. Nur eben nicht in diesem einen...
Nun bleibt den Eltern wohl nichts anderes übrig als sich einen Anwalt zu nehmen und Klage einzureichen. Denn das erste Kind wird bald sechs und soll in die Schule. Und versucht doch mal spasseshalber ein Kind ohne Nachnamen in einer Schule anzumelden... ;-)
Man sollte ja meinen, dass jeder in Deutschland geborene Mensch über einen Vor- und Nachnamen verfügt. Aber weit gefehlt!
Jenes tolle Standesamt hat es sich zur Aufgabe gemacht, Kindern ausländischer Eltern, die beide über keinerlei Dokumente zur Belegung ihrer Identität verfügen, den Nachmamen zu verweigern.
Somit habe ich nun also unter meinen Klienten zwei Kinder, die ausschließlich mit Vornamen und Geburtsdatum im Geburtenbuch eingetragen und beurkundet sind. Einzige Aussage des Standesamtes: "Ohne Dokumente zur Bestätigung der Identität der Eltern wird sich da nichts dran ändern und auch dann geht das nur über das Gericht. Einmal so beurkundet läßt sich das nur ganz schwer wieder ändern." Ach, hätte man da vielleicht schon mal vorher drüber nachdenken können?
Tatsache ist, dass es eine Dienstanweisung (schon von 2005) gibt, die da sagt, dass Kindern in solchen Fällen unter Vorbehalt der Nachname der Mutter erteilt werden soll mit einem Vermerk wie "Name nicht belegt" im Geburtenbuch. Das scheint in den anderen Standesämtern wohl auch angekommen sein. Nur eben nicht in diesem einen...
Nun bleibt den Eltern wohl nichts anderes übrig als sich einen Anwalt zu nehmen und Klage einzureichen. Denn das erste Kind wird bald sechs und soll in die Schule. Und versucht doch mal spasseshalber ein Kind ohne Nachnamen in einer Schule anzumelden... ;-)
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