Donnerstag, 31. Januar 2008
Und nur mal so am Rande...
...mir geht's prima! Immer noch schwanger und glücklich damit, genauso wie und mit dem Papa. Inzwischen ist's der 5. Monat und Bauch nimmt zu. Bis zum Mutterschutz am 10. Mai muss ich sage und schreibe nur noch 27 Tage arbeiten, da noch so viel Resturlaub vorhanden ist. Am 11.2. fange ich einen Arabisch-Kurs an -mir qualmt in Gedanken daran jetzt schon der Kopf...-, Mitte April geht der Geburtsvorbereitungskurs los, ab nächste Woche ist Urlaub, da werden erste Verschönerungsmaßnahmen am Kinderzimmer vorgenommen, wir besitzen schon einen Kinderwagen, Autositz, Stillkissen, Baby-Björn-Tragegurt, und ein paar Klamotten. Und das Wichtigste an all dem: Der Kinderwagen paßt in meinen Polo!!! Mein Papa und die Stiefmama finden sich langsam, aber sicher mit ihrem Schicksal ab. Ja, das ist mehr oder minder die aktuelle Lage.

Und zu meiner Abwesenheit kann ich nur sagen: Ich hatte nichts zu sagen bzw. der Bloggervirus war kurzzeitig von Schwangerschaftshormonen außer Gefecht gesetzt oder so... :-)

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Kinder ohne Namen
Ein neuer, glorreicher Schildbürgerstreich aus der Welt der Hamburger Behörden. Der besondere Dank gilt heute dem Standesamt- naja, eigentlich nur einem bestimmten, aber ich will ja niemanden outen.

Man sollte ja meinen, dass jeder in Deutschland geborene Mensch über einen Vor- und Nachnamen verfügt. Aber weit gefehlt!
Jenes tolle Standesamt hat es sich zur Aufgabe gemacht, Kindern ausländischer Eltern, die beide über keinerlei Dokumente zur Belegung ihrer Identität verfügen, den Nachmamen zu verweigern.
Somit habe ich nun also unter meinen Klienten zwei Kinder, die ausschließlich mit Vornamen und Geburtsdatum im Geburtenbuch eingetragen und beurkundet sind. Einzige Aussage des Standesamtes: "Ohne Dokumente zur Bestätigung der Identität der Eltern wird sich da nichts dran ändern und auch dann geht das nur über das Gericht. Einmal so beurkundet läßt sich das nur ganz schwer wieder ändern." Ach, hätte man da vielleicht schon mal vorher drüber nachdenken können?

Tatsache ist, dass es eine Dienstanweisung (schon von 2005) gibt, die da sagt, dass Kindern in solchen Fällen unter Vorbehalt der Nachname der Mutter erteilt werden soll mit einem Vermerk wie "Name nicht belegt" im Geburtenbuch. Das scheint in den anderen Standesämtern wohl auch angekommen sein. Nur eben nicht in diesem einen...

Nun bleibt den Eltern wohl nichts anderes übrig als sich einen Anwalt zu nehmen und Klage einzureichen. Denn das erste Kind wird bald sechs und soll in die Schule. Und versucht doch mal spasseshalber ein Kind ohne Nachnamen in einer Schule anzumelden... ;-)

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