Montag, 21. Juli 2008
Geboren und irgendwie doch nicht...
rotezora, 16:26h
Man sollte ja meinen, wenn offensichtlich ein Kind geboren wurde, würde man auch eine Geburtsurkunde erhalten, aber weit gefehlt! Schließlich leben wir ja im Behördendschungel Deutschland.
Erstmal brauchte das Standesamt die übersetzte Geburtsurkunde des Vaters aus Ägypten und eine Bescheiningung des Konsulats, dass sein Nachname auch sein Nachname ist, wenn der Sohn denn den gleichen Namen wie der Papa haben soll.
Das liegt nun alles vor, aber damit ist es natürlich noch nicht getan. Nun muss als nächstes die Ausländerakte aus Thüringen angefordert werden, um die Identität zu prüfen. Blöd nur, dass die Ausländerbehörde ihrerseits in Thüringen auch gerade seine Identität prüft. Das kann also noch dauern...
Könnte man ja denken, "na gut, warten wir eben noch ein bißchen auf die Geburtsurkunde, was macht das schon!"
Genau, was macht das schon??
1. Wäre mein Arbeitgeber nicht entgegenkommend, würde ich für die acht Wochen nach der Geburt noch kein Mutterschaftsgeld bekommen. Aber der hat sich nun erstmal mit der Kopie der Geburtsdaten aus dem Mutterpass zufrieden gegeben.
2. Gleiches spiel mit der Krankenkasse im Bezug auf Mutterschaftsgeld. Ob die genauso kulant sind wie mein Arbeitgeber, wird sich diese Woche zeigen...
3. Eine Versichertenkarte für meinen Sohn. Könnte ja ganz hilfreich sein, wo nächste Woche die U3 ansteht. Wieder hoffen wir auf die Gnade der Krankenkasse.
4. Und zu guter Letzt: Das Elterngeld! So lange nicht eine Geburtsbescheinigung vom Standesamt vorliegt, wird der Antrag -ansonsten natürlich vollständig abgegeben- nicht bearbeitet.
Spätestens in dreieinhalb Wochen wird der Geldhahn also wohl erstmal aufhören zu tröpfeln. Macht ja nix, ist ja eh nur unser einziges Einkommen.
Die einzige Lösung, die dem wirklich netten (ausnahmsweise ist das nicht ironisch gemeint ;-)) Menschen bei der Elterngeldstelle einfiel, war, sich an die ARGE zu wenden und vorübergehend ALG II zu beantragen.
Yippiehh, da gibts endlich noch mehr Geschichten zum Thema "Behörden in Deutschland"...
Erstmal brauchte das Standesamt die übersetzte Geburtsurkunde des Vaters aus Ägypten und eine Bescheiningung des Konsulats, dass sein Nachname auch sein Nachname ist, wenn der Sohn denn den gleichen Namen wie der Papa haben soll.
Das liegt nun alles vor, aber damit ist es natürlich noch nicht getan. Nun muss als nächstes die Ausländerakte aus Thüringen angefordert werden, um die Identität zu prüfen. Blöd nur, dass die Ausländerbehörde ihrerseits in Thüringen auch gerade seine Identität prüft. Das kann also noch dauern...
Könnte man ja denken, "na gut, warten wir eben noch ein bißchen auf die Geburtsurkunde, was macht das schon!"
Genau, was macht das schon??
1. Wäre mein Arbeitgeber nicht entgegenkommend, würde ich für die acht Wochen nach der Geburt noch kein Mutterschaftsgeld bekommen. Aber der hat sich nun erstmal mit der Kopie der Geburtsdaten aus dem Mutterpass zufrieden gegeben.
2. Gleiches spiel mit der Krankenkasse im Bezug auf Mutterschaftsgeld. Ob die genauso kulant sind wie mein Arbeitgeber, wird sich diese Woche zeigen...
3. Eine Versichertenkarte für meinen Sohn. Könnte ja ganz hilfreich sein, wo nächste Woche die U3 ansteht. Wieder hoffen wir auf die Gnade der Krankenkasse.
4. Und zu guter Letzt: Das Elterngeld! So lange nicht eine Geburtsbescheinigung vom Standesamt vorliegt, wird der Antrag -ansonsten natürlich vollständig abgegeben- nicht bearbeitet.
Spätestens in dreieinhalb Wochen wird der Geldhahn also wohl erstmal aufhören zu tröpfeln. Macht ja nix, ist ja eh nur unser einziges Einkommen.
Die einzige Lösung, die dem wirklich netten (ausnahmsweise ist das nicht ironisch gemeint ;-)) Menschen bei der Elterngeldstelle einfiel, war, sich an die ARGE zu wenden und vorübergehend ALG II zu beantragen.
Yippiehh, da gibts endlich noch mehr Geschichten zum Thema "Behörden in Deutschland"...
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